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Positionspapier Breitbandausbau |
Bonn, 19. Januar 2010 - Das Bundeskartellamt hat heute ein
Positionspapier mit dem Titel „Hinweise zur wettbewerblichen Bewertung
von Kooperationen beim Glasfaserausbau in Deutschland“ vorgelegt.
Das
Dokument soll kooperationswilligen Unternehmen eine Orientierung bei
der kartellrechtlichen Beurteilung ihrer Kooperationspläne bieten. Mit
dem Hinweispapier kommt das Bundeskartellamt einer Aufforderung der
Bundesregierung im Rahmen ihrer Breitbandstrategie nach.
Im
Vordergrund des Papiers stehen Kooperationen der Deutsche Telekom AG
mit Wettbewerbern zur Aufrüstung von bereits vorhandenen
Breitbandanschlüssen für das Angebot von Bandbreiten bis 50 Mbit/s oder
mehr. Kooperationen, die ausschließlich zur erstmaligen Erschließung
von sog. „Weißen Flecken“ mit Breitbandangeboten dienen, unterliegen
regelmäßig keinen kartellrechtlichen Bedenken.
Ob
eine geplante Kooperation beim Breitbandausbau zu einer
Wettbewerbsbeschränkung führt, hängt vor allem von der Art der
Kooperation sowie der Marktstellung der beteiligten Unternehmen ab. Das
Bundeskartellamt prüft in diesem Rahmen insbesondere, ob unzulässige
Preisabsprachen getroffen werden und in wie fern die Kooperation
effizienten Infrastrukturwettbewerb beschränkt. Soweit keine
unzulässigen Preisabsprachen vorliegen, können Kooperationen zum
Breitbandausbau unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot
freigestellt sein. Um den Unternehmen den ihnen obliegenden Nachweis zu
erleichtern, werden diese Voraussetzungen in dem Positionspapier im
Einzelnen erläutert.
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