NET 6-7/2025

47 www.net-im-web.de 06-07/25 Glasfaser-Inhausnetze – Marktanalyse 2025 werden ebenfalls durch den ausbauenden Netzbetreiber festgelegt. Beim Ausbau durch den Ge - bäudeeigentümer finanziert dieser den Inhaus-Ausbau und beauftragt einen Fachbetrieb seiner Wahl. Dieser Inhaus- Ausbau erfolgt häufig dann in Absprache mit dem ausbauenden Netzbetreiber, wenn dieser zeitgleich den Glasfaser - anschluss baut. Größere Unternehmen der Immobilienwirtschaft lassen derartige Baumaßnahmen auch unabhängig von externen Carriern durchführen. Netz - eigentümer ist der Gebäudeeigentümer, der seine Bedürfnisse hinsichtlichMieter - versorgung, Substanzerhaltung und Ko - ordination mit anderen Baumaßnahmen optimal umsetzen kann. Netzbetreiber hingegen ist oder wird der ausbauende Netzbetreiber, der sich mit dem Gebäu - deeigentümer über die Nutzungsmodali - täten abstimmen muss. OA-Regelungen können durch denGebäudeeigentümer in Absprache mit dem ausbauenden Netz - betreiber festgelegt werden. BeimKooperationsmodell finan - zieren Netzbetreiber und Gebäudeeigen - tümer gemeinsam den Inhaus-Ausbau, planen und koordinieren die Baumaß - nahmen. Netzeigentümer sind sowohl der Gebäudeeigentümer als auch der aus - bauende Netzbetreiber – Netzbetreiber ist der ausbauende Netzbetreiber. Beide Part - ner können ihre Bedürfnisse einbringen, auch OA-Regelungen können zwischen den Partnern abgestimmt werden. Beim Ausbau durch einen Dienstleister finanziert dieser den In - haus-Ausbau und plant und koordiniert die Baumaßnahmen gemeinsammit dem Gebäudeeigentümer. Die Dienstleister sind häufig klassische NE-4-Netzbetrei - ber aus der Koaxialkabelwelt, die heute auch Glasfaser-Inhaus-Netze bauen und verwalten. Bekannte Beispiele sind Ma - rienfeld Multimedia GmbH oder Me - dicom Dreieich GmbH – diese werden in der Regel vom Gebäudeeigentümer beauftragt. Größere Unternehmen der Wohnungswirtschaft besitzen häufig eigene Tochterunternehmen, um die Telekommunikation (TK)-Kompetenz zu bündeln. Netzeigentümer und passiver Netzbetreiber ist in der Regel der Dienst - leister. OA-Regelungen können zwischen Dienstleister und Gebäudeeigentümer abgestimmt werden. Beim Fördermodell hängt die Vertragsgestaltung vom individuellen För - derprojekt ab – Netzbetreiber ist jedoch meist der ausbauende Netzbetreiber. Die Finanzierung der Inhaus-Netze erfolgt bei den 1,7 Mio. FTTH-Anschlüssen der Wettbewerber in mehr als der Hälfte der Fälle (53,2 %) ausschließlich durch den ausbauenden Netzbetreiber. Der Gebäu - deeigentümer finanziert hingegen in 11,8 % allein den Glasfaser-Inhaus-Ausbau. Kooperationsmodelle mit einer Misch - finanzierung zwischen Netzbetreiber und Gebäudeeigentümer kommen in 23,2 % aller Fälle zum Einsatz. Andere Finanzie - rungsquellen kommen in 11,8 % zum Einsatz. Ausblick Von den 43,8 Mio. WE sind mit 9,9 Mio. erst 22,6 % mit Glasfaseranschlüssen ver - sorgt. 33,9 Mio. Glasfaseranschlüsse müs - sen noch gebaut werden – hinzu kommen noch 3,7Mio. klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Dieser Prozess wird nicht bis 2030 abgeschlossen sein. Inhaus werden derzeit 27,6 Mio. WE nicht mit Glasfaser FTTH versorgt, auch dieser Ausbauprozess wird nicht bis 2030 abgeschlossen sein. Leistungsfähige Inhaus-Kupfernetze wie Koax oder CAT 7, die je nachKonfiguration auch Bandbreiten von 2-5 Gbit/s leisten können, sind aber eine wichtige Brückentechnologie, um mittelfristig den Großteil der Haushalte mit gigabit-fähigen FTTB-Anschlüssen versorgen zu können. Auch angesichts von Investitionen in Höhe von 600–1.400 € pro WE wird sich dieser Ausbauprozess bis zur Mitte des Jahrhunderts hinziehen. Bild 6: Versorgungssituation der Mehrfamilienhäuser – das FTTH-Ausbaupotential liegt sogar bei 27,6 Mio. Wohneinheiten (HC, Exploration für Ende 2025, Quelle: Unternehmensangaben)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2Mzk=