NET 6-7/2025
06-07/25 9 DAB+ Verbreitung in Nordrhein-Westfalen Die Entscheidung über den Aufbau einer regionalisierten Plattform für die DAB+ Hörfunk-Verbreitung in Nordrhein-Westfalen ist gefallen. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRWhat entschieden, die ausgeschriebenenDAB+ Übertragungs- kapazitäten der Media Broadcast GmbH als Plattformbetreiberin zuzuweisen. Der Zuweisung vorausgegangen war ein konstruktives, von der LFMNRWmoderiertes Verständigungsverfahren zwischen allen Antragstellern. Damit können sich die Einwohnerinnen und Einwohner des bevölkerungsreichsten Bundeslandes in den fünf Regionen auf bis zu 16 neue und bekannte Programme unterschiedlicher Formate freuen. Die Regionalisierung des Sendenetzes bietet die Grund- lage für die NRW-Lokalradios, erstmals digital-terrestrisch über Antenne verbreitet zu werden. Zudem bietet sie für alle Radio- veranstalter die Möglichkeit der Verbreitung in ausgewählten Regionen des Landes. Hörer profitieren von unterschiedlichen Programmen je Region und einer größeren Programmvielfalt. Die gute Versorgungsreichweite steigert die Attraktivität des digitalen Radiomarktes in NRW für Radioveranstalter und Hörer gleicher- maßen. In allen Regionen werden deutlich mehr als 90% aller Einwohner zu Hause versorgt, in weit über 90% der Fläche ist mobiler Empfang möglich, und auf den Bundesautobahnen des Landes ist der Empfang mit mindestens 99% optimal. www.media-broadcast.com VATM sieht Behinderung des Glasfaserausbaus Das kürzlich veröffentlichte Urteil des VG Köln (Az.: 1 K 771/24) zum geförderten Leerrohrzugang (im Streitbeilegungsverfahren Az.: BK11-23/009) kann den diskriminierungsfreien und offenen Zugang zu öffentlich gefördertenTelekommunikationsnetzen ganz erheblich einschränken. Der Telekom wird hiermit ermöglicht, die Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen für Wettbewerber zu verzögern. Sie muss nicht – wie bislang gelebte Praxis – die notwen- digen Informationen und die Gewährung des Zugangs zumLeerrohr gleichzeitig zur Verfügung stellen, sondern kann nun zunächst die Information bereitstellen und erst dann in einemweiteren Schritt den Zugang gewähren. Allein schon die Bereitstellung der Information kann sich über längere Zeit hinausziehen, was einer Verweigerung zum Leerrohrzugang gleichkommt. Die Bundesnetzagentur hatte im Jahr 2023 nach einer Beschwerde von Wettbewerbern entschieden, dass die Telekom zur Gewährung des offenen Netzzugangs bei Leerrohren verpflichtet ist, die im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus verlegt worden sind. Dabei legte die Bundesnetzagentur das Gesetz so aus, dass der Anspruch auf Informationen zu den entsprechenden Leitungsstrecken sowie der Zugangsanspruch effizient in einem einzigen Verfahrens- gang geltend gemacht werden konnte. Umso wichtiger sei es jetzt, den unkomplizierten Zugang zu den notwendigen Informationen und zu den Netzen des Incumbents gesetzlich festzuschreiben. www.vatm.de TRENDS & FAKTEN 2 Tage Ausstellung und Fachvorträge • Strategie: Ausblick, europäische Entwicklungen, Open-Access • FTTH-Ausbau: Lösungen, auch für Freileitungsbau, optimierte Kabel • NE4: CATV-Fernschaltung, strukturierte Planung, integrierte Glasfaserlösungen NE3 und NE4 28. BREITBANDKONGRESS 10. bis 11. September 2025 im H4 Hotel Leipzig Schongauerstraße 39, 04329 Leipzig www.kabelverband-frk.de www.breitbandkongress-frk.de www.net-im-web.de
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2Mzk=