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Breko

  • BREKO skeptisch zur Wirkung der Digitalstrategie

    Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zweifelt in seinem aktuellen Statement an der Wirkung der Digitalstrategie der Bundesregierung, da die Umsetzung nach wie vor zu wünschen übrig läßt.

    Die Digitalstrategie der Bundesregierung spricht viele wichtige Aspekte der Digitalisierung an, darunter die Bedeutung digitaler Infrastrukturen und Technologien für die Erreichung der Ziele der Bundesregierung in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz. Die Wirkung der Strategie wird sich jedoch in Grenzen halten, da die darin genannten Probleme und Lösungsansätze weitestgehend bekannt sind – nur mangelt es bisher an der Umsetzung.

    Besonders deutlich zeigt sich das Umsetzungsdefizit im Glasfaserausbau: Die Telekommunikationsunternehmen würden gerne noch schneller ausbauen, können ihr Potenzial jedoch aufgrund unzureichend digitalisierter Antrags- und Genehmigungsverfahren und akuten Fachkräftemangels bisher nicht voll ausschöpfen. Die sehr ambitionierten Ziele einer Steigerung der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen auf 50 Prozent aller Haushalte und Unternehmen bis Ende 2025 und einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis 2030 sind aber nur unter optimalen Rahmenbedingungen erreichbar.

    Es bleibt fraglich, ob die in der Digitalstrategie vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung sorgen können. Auch hier zeigt sich das beachtliche Umsetzungsdefizit: Die Digitalisierung der für den Glasfaserausbau essenziellen Genehmigungsverfahren geht über die in Hessen und Rheinland-Pfalz laufenden Pilotprojekte hinaus nur sehr schleppend voran. Um das Ziel des ‚digitalen Staates‘ möglichst schnell zu erreichen, sollte der Bund die Länder und Kommunen finanziell unterstützen, wofür allerdings eine Änderung des Grundgesetzes notwendig wäre.

    Die bereits Mitte Juli veröffentlichte Gigabitstrategie des Bundes konkretisiert zwar die Digitalstrategie im Bereich der digitalen Infrastrukturen. Die darin enthaltenen Maßnahmen müssen nun aber so ausgestaltet werden, dass der Glasfaserausbau effektiv beschleunigt wird. Insbesondere die Gigabitförderung muss auf wirklich bedürftige Gebiete fokussiert werden, um nicht die hohe Investitionsbereitschaft privater Akteure im eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu gefährden. Zudem kann sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine keine Verschwendung von Steuergeldern leisten.

    www.brekoverband.de

  • Keine Erleichterung für den Glasfaserausbau in Deutschland

    Zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) haben sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Ein Kommentar von Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO).

     

    „Nach monatelangen Verhandlungen endet der Gigabit Infrastructure Act leider als lauwarmer Kompromiss, der den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in Europa nicht nennenswert erleichtern wird. Eine zwischenzeitlich diskutierte zusätzliche Investitionshürde wurde zwar gerade noch verhindert. Aber auch von den positiven Ansätzen voriger Entwürfe ist kaum etwas übriggeblieben.

    Immerhin hat das Engagement der deutschen Bundesregierung und einzelner Mitglieder des EU-Parlaments dafür gesorgt, dass der GIA keine Regelung erhält, die das akute Problem des strategischen Doppelausbaus von Glasfasernetzen weiter verschärfen würde. Dass Glasfaser ausbauende Unternehmen die Mitnutzung passiver Infrastrukturen durch Konkurrenten ablehnen können, sofern sie Open Access über einen virtuellen Netzzugang zu fairen Bedingungen ermöglichen, sendet ein wichtiges Signal in den Markt: Glasfasernetze sind weiterhin eine zukunftssichere Investition! Damit bleibt das EU-Ziel, bis 2030 alle Haushalte in Europa mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen zu versorgen, prinzipiell erreichbar.

    Allerdings könnte diese Möglichkeit des Angebots eines alternativen Zugangs ausgehebelt werden: Denn der Inhaber der passiven Infrastruktur muss den virtuellen Zugang selbst anbieten, was die Regelung für viele Unternehmen zunichtemachen könnte, die passive Infrastruktur und aktiven Netzbetrieb in zwei separate Gesellschaften aufgeteilt haben. Und hier gib es dringenden Klärungsbedarf: Diese Einschränkung darf selbstverständlich nicht für Einzelgesellschaften innerhalb eines Konzerns gelten.

    Sein vielleicht größtes Potenzial verschenkt der GIA beim Thema Genehmigungsverfahren: Zwar wird eine EU-weite Genehmigungsfiktion eingeführt, wodurch Anträge für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Zukunft automatisch als genehmigt gelten, sofern die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Monaten antwortet. Diese Frist bleibt jedoch hinter der aktuellen deutschen Regelung mit drei Monaten zurück und ist damit zumindest in Deutschland wirkungslos.

    Von der EU kommen also leider keine starken Signale für den weiteren Glasfaserausbau. Umso wichtiger ist es, dass im Bund, den Ländern und den Kommunen jetzt die Weichen richtig gestellt werden, um den Netzausbau zu erleichtern und weiter voranzutreiben."

    www.brekoverband.de

  • Kupfernetze zügig abschalten, Glasfaserausbau stärken

    Mit dem Ziel der Bundesregierung eines flächendeckendenden Glasfaserausbaus bis 2030 muss jetzt auch die Abschaltung der alten Kupfernetze auf die politische Agenda.

     

    Daher fordert der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) von der Bundesnetzagentur ein klares Konzept für den Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze – als wichtigen Anreiz für weitere Investitionen in den Glasfaserausbau. Zudem wäre eine zügige Abschaltung der alten Netze nachhaltiger und wirtschaftlicher als der Parallelbetrieb zweier Infrastrukturen.

    Während der Glasfaserausbau in Deutschland voranschreitet, stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die Deutsche Telekom ihr Kupfernetz außer Betrieb nimmt. Ein heute im Rahmen einer Pressekonferenz vom BREKO veröffentlichtes Konzept sowie ein Rechtsgutachten zeigen auf, wie sichergestellt werden kann, dass die Telekom ihr Kupfernetz nicht strategisch nur dort abschaltet, wo sie selbst Glasfaser verlegt hat. Kern des BREKO-Konzepts ist eine Aufforderung an die Bundesnetzagentur, die Bedingungen für die Abschaltung der Kupfernetze im Rahmen der ihr rechtlich zustehenden Ermessensentscheidung so zu gestalten, dass die Telekom diese nicht strategisch zum Nachteil ihrer Wettbewerber einsetzen kann.

    BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Die Telekom darf keine Gelegenheit bekommen, die Abschaltung ihres Kupfernetzes strategisch zu nutzen und damit dem Wettbewerb im Glasfaserausbau zu schaden. Deshalb muss die Bundesnetzagentur die Kupfer-Glasfaser-Migration proaktiv gestalten und einen konkreten Fahrplan vorlegen, der sicherstellt, dass auch in den Ausbaugebieten der Wettbewerber das alte Telefonnetz abgeschaltet wird, sobald Glasfaser dort flächendeckend verfügbar ist.”

    Konkret soll die Bundesnetzagentur die Abschaltung des Kupfernetzes in den Regionen, in denen die Telekom selbst Glasfaser verlegt hat, nur dann genehmigen, wenn das Kupfernetz auch in Gebieten abgeschaltet wird, die durch Wettbewerber vergleichbar gut mit Glasfaser versorgt sind.

    Eine auf diese Weise wettbewerbskonform gestaltete Kupfer-Glasfaser-Migration hätte zwei große Vorteile: Die sukzessive Abschaltung des Kupfernetzes in einzelnen Gebieten auf Basis objektiver Kriterien wäre ein Investitionsanreiz für alle Glasfaser ausbauenden Unternehmen, da sie mit einer hohen Auslastung ihrer Glasfasernetze rechnen können, sobald ein Gebiet annähernd flächendeckend versorgt ist. Das würde den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau insgesamt stärken und perspektivisch den Bedarf öffentlicher Fördermittel senken. Zudem würde ein zügiger Einstieg in die Kupferabschaltung viel Strom und weitere Ressourcen einsparen, würde also auch den Klimaschutz unterstützen.

    Spielraum für wettbewerbskonforme Kupfer-Glasfaser-Migration

    In einem ebenfalls heute vorgestellten Gutachten im Auftrag des BREKO belegt der im Telekommunikationsrecht renommierte Regulierungsexperte Andreas Neumann, Geschäftsführer des Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK), die gesetzgeberischen Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration: „Über das Ermessen der Bundesnetzagentur hinaus kann auch die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration auf den Weg bringen. Sowohl das EU-Recht als auch das Grundgesetz bieten hierfür ausreichend gesetzgeberischen Spielraum.“

    Eine Möglichkeit wäre eine gesetzliche Festschreibung der beschriebenen Gleichbehandlung von Gebieten, in denen die Telekom selbst Glasfaser ausgebaut hat, und denen, wo sich das Glasfasernetz im Besitz von Wettbewerbern befindet – das sogenannte Gleichbehandlungsmodell.

    Eine zweite Option wäre das „Anreizmodell“: Die Genehmigung von Abschaltanträgen in den Glasfaserausbaugebieten der Telekom wird demnach mit einer Verschärfung der Regulierung des Kupfernetzes in den Glasfaserausbauregionen der Wettbewerber verknüpft, um so einen Anreiz zu dessen Abschaltung zu setzen. Dieses Modell wäre in der konkreten Ausgestaltung jedoch komplexer und in seiner Wirkung weniger effektiv als das Gleichbehandlungsmodell.

    BREKO-Geschäftsführer Albers: „Die Bundesregierung sollte eine Regelung für eine wettbewerbsgerechte Kupferabschaltung in das aktuell diskutierte Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz aufnehmen, um ihrer Verantwortung für einen zügigen Glasfaserausbau nachzukommen.“

    www.brekoverband.de