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Mit dem Ziel der Bundesregierung eines flächendeckendenden Glasfaserausbaus bis 2030 muss jetzt auch die Abschaltung der alten Kupfernetze auf die politische Agenda.

 

Daher fordert der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) von der Bundesnetzagentur ein klares Konzept für den Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze – als wichtigen Anreiz für weitere Investitionen in den Glasfaserausbau. Zudem wäre eine zügige Abschaltung der alten Netze nachhaltiger und wirtschaftlicher als der Parallelbetrieb zweier Infrastrukturen.

Während der Glasfaserausbau in Deutschland voranschreitet, stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die Deutsche Telekom ihr Kupfernetz außer Betrieb nimmt. Ein heute im Rahmen einer Pressekonferenz vom BREKO veröffentlichtes Konzept sowie ein Rechtsgutachten zeigen auf, wie sichergestellt werden kann, dass die Telekom ihr Kupfernetz nicht strategisch nur dort abschaltet, wo sie selbst Glasfaser verlegt hat. Kern des BREKO-Konzepts ist eine Aufforderung an die Bundesnetzagentur, die Bedingungen für die Abschaltung der Kupfernetze im Rahmen der ihr rechtlich zustehenden Ermessensentscheidung so zu gestalten, dass die Telekom diese nicht strategisch zum Nachteil ihrer Wettbewerber einsetzen kann.

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Die Telekom darf keine Gelegenheit bekommen, die Abschaltung ihres Kupfernetzes strategisch zu nutzen und damit dem Wettbewerb im Glasfaserausbau zu schaden. Deshalb muss die Bundesnetzagentur die Kupfer-Glasfaser-Migration proaktiv gestalten und einen konkreten Fahrplan vorlegen, der sicherstellt, dass auch in den Ausbaugebieten der Wettbewerber das alte Telefonnetz abgeschaltet wird, sobald Glasfaser dort flächendeckend verfügbar ist.”

Konkret soll die Bundesnetzagentur die Abschaltung des Kupfernetzes in den Regionen, in denen die Telekom selbst Glasfaser verlegt hat, nur dann genehmigen, wenn das Kupfernetz auch in Gebieten abgeschaltet wird, die durch Wettbewerber vergleichbar gut mit Glasfaser versorgt sind.

Eine auf diese Weise wettbewerbskonform gestaltete Kupfer-Glasfaser-Migration hätte zwei große Vorteile: Die sukzessive Abschaltung des Kupfernetzes in einzelnen Gebieten auf Basis objektiver Kriterien wäre ein Investitionsanreiz für alle Glasfaser ausbauenden Unternehmen, da sie mit einer hohen Auslastung ihrer Glasfasernetze rechnen können, sobald ein Gebiet annähernd flächendeckend versorgt ist. Das würde den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau insgesamt stärken und perspektivisch den Bedarf öffentlicher Fördermittel senken. Zudem würde ein zügiger Einstieg in die Kupferabschaltung viel Strom und weitere Ressourcen einsparen, würde also auch den Klimaschutz unterstützen.

Spielraum für wettbewerbskonforme Kupfer-Glasfaser-Migration

In einem ebenfalls heute vorgestellten Gutachten im Auftrag des BREKO belegt der im Telekommunikationsrecht renommierte Regulierungsexperte Andreas Neumann, Geschäftsführer des Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK), die gesetzgeberischen Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration: „Über das Ermessen der Bundesnetzagentur hinaus kann auch die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration auf den Weg bringen. Sowohl das EU-Recht als auch das Grundgesetz bieten hierfür ausreichend gesetzgeberischen Spielraum.“

Eine Möglichkeit wäre eine gesetzliche Festschreibung der beschriebenen Gleichbehandlung von Gebieten, in denen die Telekom selbst Glasfaser ausgebaut hat, und denen, wo sich das Glasfasernetz im Besitz von Wettbewerbern befindet – das sogenannte Gleichbehandlungsmodell.

Eine zweite Option wäre das „Anreizmodell“: Die Genehmigung von Abschaltanträgen in den Glasfaserausbaugebieten der Telekom wird demnach mit einer Verschärfung der Regulierung des Kupfernetzes in den Glasfaserausbauregionen der Wettbewerber verknüpft, um so einen Anreiz zu dessen Abschaltung zu setzen. Dieses Modell wäre in der konkreten Ausgestaltung jedoch komplexer und in seiner Wirkung weniger effektiv als das Gleichbehandlungsmodell.

BREKO-Geschäftsführer Albers: „Die Bundesregierung sollte eine Regelung für eine wettbewerbsgerechte Kupferabschaltung in das aktuell diskutierte Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz aufnehmen, um ihrer Verantwortung für einen zügigen Glasfaserausbau nachzukommen.“

www.brekoverband.de