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Anga.

  • Anga mahnt Brüssel zu mehr Augenmaß

    Wichtige Weichen für die Regulierung der Telekommunikationsbranche und den Gigabitausbau werden in Brüssel gestellt. Am 30. Juni 2024 endet die Frist zur Kommentierung des Weißbuchs der EU-Kommission zur Zukunft der Digitalen Infrastrukturen.

     

    Auf knapp 50 Seiten skizziert die Kommission hierin ihre Ideen für die künftige Regulierung. Die ANGA hat sich an der Konsultation beteiligt. ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber fasst die wesentlichen Bewertungen des Verbands zusammen.

    „Die Erreichung der europäischen und deutschen Konnektivitätsziele ist die zentrale Aufgabe der Netzbetreiber. Unsere Mitgliedsunternehmen leisten hierbei einen erheblichen Beitrag. Damit das so weitergehen kann und wir den Netzausbau vor allem im Wege privater Anstrengungen unter Einsatz möglichst weniger Subventionen voranbringen können, benötigen die Netzbetreiber investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.

    Nicht alles ist gut

    Einige der Vorschläge der EU-Kommission zur künftigen Regulierung der digitalen Infrastrukturen gehen aus Sicht der ANGA leider fehl. Für uns steht fest: Die Vollendung des digitalen Binnenmarkts darf nicht zulasten des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt gehen. Denn: Gerade in Deutschland hat der Wettbewerb den Gigabit-Ausbau in den vergangenen Jahren massiv vorangetrieben.

    anga dr andrea huber 2

    Die von der Kommission angedachte Marktkonsolidierung und Schaffung einiger weniger `europäischer Champions´ würde jedenfalls aus deutscher Sicht dem weiteren Glasfaserausbau einen Bärendienst erweisen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Deregulierung der ehemaligen Monopolunternehmen bei gleichzeitiger Einbeziehung aller Wettbewerber in eine symmetrische Zugangsregulierung würde in Deutschland genau einem Unternehmen nutzen: der marktmächtigen Telekom. Für die Wettbewerbsunternehmen würde dieser Paradigmenwechsel nur Mehrbelastungen bedeuten. Dabei verkennt die Kommission, dass der Glasfaserausbau in Deutschland gerade wegen der Ausbauaktivitäten der vielen alternativen Netzbetreiber mittlerweile gut vorankommt. Wir appellieren daher an die Kommission, an der Regulierung von Unternehmen auf Basis einer beträchtlichen Marktmacht festzuhalten.

    Alle Interessen berücksichtigen

    Die EU-Kommission erkennt die große Bedeutung des Übergangs vom Kupfernetz der Telekom auf Glasfasernetze für den weiteren Glasfaserausbau richtig. Dafür schlägt sie fixe Abschaltdaten für die Kupfernetze der Incumbents vor – 80 Prozent bis 2028, 100 Prozent bis 2030. Aus unserer Sicht wäre viel wichtiger, jetzt ein Konzept unter Beteiligung aller Marktteilnehmer zu entwickeln, das die verschiedenen Interessen hinreichend berücksichtigt. Wir dürfen das Thema nicht alleine der Telekom überlassen!

    Aufgeflammt ist erneut die Diskussion um die Beteiligung großer Verkehrsverursacher (`large traffic generators´) an den Kosten des Netzausbaus. Unter dem Schlagwort `Fair Contribution´ hatte die Kommission hierzu die Meinungen der Stakeholder gesammelt. In ihrem Weißbuch schlägt sie einen Streitbeilegungsmechanismus vor. Das begrüßen wir.

    Große Online-Plattformen profitieren massiv von Investitionen in die Netze. Sie sollten deshalb an den Netzkosten beteiligt werden. Können sich die Parteien nicht auf Konditionen einigen, sollten sie eine Streitbeilegungsstelle anrufen können. Für uns ist dabei entscheidend, dass alle Netzbetreiber – unabhängig von ihrer Größe – diskriminierungsfrei von Zahlungen der OTTs profitieren können.“

    www.anga.de

  • Anga Philipp Müller übernimmt ANGA-Geschäftsführung in Berlin

    Der Breitbandverband ANGA hat die Nachfolge der langjährigen Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber erfolgreich geregelt. Neuer Geschäftsführer im Berliner ANGA-Büro wird zum 1. September 2024 Philipp Müller.

     

    Philipp Müller wird insbesondere die Bereiche Breitbandpolitik und Telekommunikationsregulierung, die übergreifende Vertretung politischer Interessen, Europa, Presse und Technik betreuen.

    Philipp Müller leitet seit Februar 2023 bei der gemeinnützigen Vodafone Stiftung den Bereich „Europa Think Tank und bildungspolitische Strategien“. Zuvor war der 38-Jährige in Führungspositionen der CDU Deutschlands und des CDU Landesverbandes Baden-Württemberg sowie sechs Jahre lang für die Konrad-Adenauer-Stiftung im In- und Ausland tätig.

    ANGA-Präsident Thomas Braun: „Es ist uns gelungen, mit Philipp Müller einen ausgewiesenen Politik- und Strategie-Experten mit internationaler Erfahrung für den Verband zu gewinnen, um stark für die Interessen der deutschen Breitbandbranche einzutreten. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit und wünschen ihm einen guten Start! Seiner Vorgängerin, Dr. Andrea Huber, die Ende September die ANGA auf eigenen Wunsch nach 14 Jahren verlässt, gilt noch einmal unser ausdrücklicher Dank für ihren vorbildlichen Einsatz. Sie hat den Verband maßgeblich geprägt und weiterentwickelt und sich bei wichtigen Regulierungsfragen um die Branche verdient gemacht.“

    „Ich freue mich sehr darauf, als Geschäftsführer der ANGA gemeinsam mit den Mitgliedern den Gigabitausbau weiter voranzutreiben und die gesellschaftliche Bedeutung der Mitgliedsunternehmen für die Digitalisierung in Deutschland wahrnehmbar und nachhaltig in die politische Debatte einzubringen. Die richtigen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind wichtiger denn je. Der Verband steht für Wettbewerb und Innovation – das wird auch in Zukunft prägend sein“, sagt Philipp Müller.

    Das Kölner ANGA-Büro leitet unverändert Geschäftsführer Dr. Peter Charissé. Zu seinem Verantwortungsbereich zählen insbesondere alle medien- und urheberrechtlichen Fragen, Mitgliederverwaltung, Buchhaltung und die Geschäftsführung der Messetochter ANGA Services GmbH mit der Branchenleitmesse ANGA COM. ANGA-Präsident Braun: „Dr. Peter Charissé hat den Verband in den Bereichen Medien, Messe und Kongress an die absolute Spitze geführt. Wir freuen uns auf die Fortsetzung seiner erfolgreichen Arbeit.“

    www.anga.de

  • Mehr Rechte für Kabelfernsehen und IPTV

    Großer Erfolg für ANGA Der Breitbandverband: Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz über ein Grundsatzverfahren der ANGA gegen Corint Media entschieden.

     

    Die urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft, die die Weitersenderechte von privaten Fernsehsendern wie ProSieben, Sat.1, DMAX und Sport 1 wahrnimmt, muss mit den ANGA-Mitgliedern Lizenzverträge zu den Bedingungen abschließen, die der Verband im März 2023 beim Oberlandesgericht (OLG) München durchgesetzt hat. Das gilt einheitlich für Kabelfernsehen und IPTV.

    Das Urteil ist von besonderer Bedeutung: Es handelt sich um die erste Entscheidung des BGH über die Vergütungsparameter für die Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen. Aktuell werden in Deutschland mehr als 20 Millionen Fernsehhaushalte über Kabelfernsehen oder IPTV versorgt.

    Der Bundesgerichtshof hat das bahnbrechende Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. März 2023 nur bezüglich der Mindestlaufzeit des Gesamtvertrags beanstandet. Alle anderen Vertragskonditionen, zu denen das OLG weitgehend der Rechtsauffassung des Verbandes gefolgt war, haben Bestand. Bei der Mindestlaufzeit des Gesamtvertrags muss das OLG noch einmal entscheiden, ob der Vertrag über den ursprünglichen Antrag (2018 bis 2022) hinaus auch bereits bis zum Jahr 2028 fortgilt. Hierzu reichte dem BGH offenbar die Begründung für die verlängerte Laufzeit nicht aus.

    Faire prozentuale Umsatzbeteiliung der Rechteinhaber

    Bestand hat insbesondere die Entscheidung über die für die Vermarktung von Fernsehprogrammen überragend wichtige Frage, ob die Netzbetreiber zur Zahlung fester Mindestvergütungen verpflichtet sind. Das ist mit einer Ausnahme in einer speziellen Konstellation, den sogenannten Signalbezugsentgelten von belieferten Netzbetreibern, nicht der Fall. Bei Endkundenentgelten ist nach der nunmehr letztinstanzlich bestätigten Entscheidung des OLG keine Mindestvergütung oder feste Mindestbemessungsgrundlage anzusetzen. Nach dem Oberlandesgericht sollte „ein strenger Wirklichkeitsmaßstab ohne pauschalierende Vergütungsbestandteile“ gelten.

    Auch für die IP-Verbreitung gilt danach der Grundsatz, dass Rechtenutzer nur für solche Umsätze Vergütungen an die Rechteinhaber zahlen müssen, die sie tatsächlich erwirtschaften. Sie müssen nicht für rein fiktive Einnahmen zahlen, die sich die Rechteinhaber wünschen würden. Es bleibt grundsätzlich bei einer prozentualen und damit für beide Seiten fairen Vergütung. Diese Erkenntnis ist auch für andere Verwertungsgesellschaften und Medienangebote wie zum Beispiel Fernseh- bzw. Streamingangebote im Internet (OTT-TV) von richtungsweisender Bedeutung.

    Vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde das OLG-Urteil auch bei der Ablehnung weiterer Mehrforderungen der Verwertungsgesellschaft gegenüber dem bis 2016 bestehenden ANGA-Gesamtvertrag, den die Corint Media wegen ihrer Mehrforderungen gekündigt hatte. Das betrifft insbesondere die Höhe des Vergütungssatzes und die Bedeutung von Daten zum Beispiel im Rahmen von IPTV. Hier hatte die Corint Media besonders hohe Zuschläge gefordert. Nach dem Urteil bleiben die Vergütungssätze in dem festgesetzten Gesamtvertrag auf dem Niveau des Tarifs von 2012.

    Höhere Content-Kosten verhindert

    „Die völlig überzogenen Forderungen der Corint Media hätten die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen – insbesondere als IPTV – für die Netzbetreiber drastisch verteuert. Dieses Vorhaben ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Unsere Mitgliedsunternehmen können sich auf die Rückzahlung von geleisteten Vorbehaltszahlungen und Hinterlegungsbeträgen freuen. Mit diesen klaren, nun rechtskräftigen Maßstäben verbinden wir zugleich die Hoffnung, dass wir auch mit anderen Verwertungsgesellschaften schneller zu fairen Lizenzverträgen über alle relevanten Medienangebote kommen“, erläutert ANGA-Geschäftsführer Dr. Peter Charissé die positiven Folgen des Urteils.

    www.anga.de

    (Foto: Daniel Bone, Pixabay.)

  • Verbände richten Appel an Bundeskanzler Olaf Scholz

    Seit Monaten verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren für das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG). Es soll den Glasfaser- und Mobilfunkausbau vereinfachen und beschleunigen. Mit den Verbänden BDEW, ANGA, BREKO und VATM fordert ein breites Bündnis Bundeskanzler Olaf Scholz auf, dieses wichtige Vorhaben zur Chefsache zu erklären.

     

    Trotz des selbstgesteckten Ziels, bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu schaffen, schiebt die Ampel-Koalition das TK-NABEG vor sich her. Der entsprechende Referentenentwurf liegt seit August 2023 vor, doch seit einem halben Jahr wird das Thema regelmäßig von der Agenda des Bundeskabinetts gestrichen, da das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sich offenbar nicht einigen können. Eine Beschlussfassung der Bundesregierung noch vor der Sommer-pause ist aktuell fraglich.

    „Diese Entwicklung lässt uns mit Sorge auf den Digitalstandort Deutschland und die Ausbaupläne der Bundesregierung blicken. Schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie sind ein wichtiger Schlüssel, um den flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau bis 2030 zu erreichen. Dass zwischen Kiel und Konstanz hohe Datenraten fließen können, ist Grund-voraussetzung sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen als auch die Realisierung gesellschaftlicher Großprojekte wie der Energiewende“, erklären die Verbände.

    Umso wichtiger sei, dass der Glasfaser- und Mobilfunkausbau im TK-NABEG als im „überragen-den öffentlichen Interesse“ definiert wird. Nur so wäre der Ausbau von digitaler Infrastruktur dem Ausbau anderer Infrastrukturen gleichgestellt und würde für mehr Tempo und erleichterte Bedingungen für die ausbauenden Unternehmen sorgen. Zudem würden Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden erleichtert, insbesondere in den Bereichen Natur- und Denkmal-schutz sowie dem Baurecht. Es liegt jetzt an Bundeskanzler Scholz, bei diesem Streitthema eine Entscheidung zu treffen.

    www.bedw.de

    www.anga.de

    www.brekoverband.de

    www.vatm.de