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tktVivax

  • Mit FiberAnalytics zu mehr Profitabilität im Breitbandgeschäft

    Vivax Consulting mit neuem Beratungspaket für die Wirtschaftlichkeitsanalyse von Glasfasernetzen.

     

    Mehr als 40 Prozent Vorvermarktungsquote, ein Netzauslastung von 60 Prozent in den ersten sieben Jahren und ein Deckungsbeitrag von bis zu 75 Prozent, wie er auf Basis eines Open Access-Netzes möglich wird: Das sind die Kennzahlen erfolgreicher Glasfasernetzbetreiber. Mit dem neuen Beratungspaket „FiberAnalytics" unterstützt Vivax Consulting, ein Tochterunternehmen der tktVivax Group, Stadtwerke und andere kommunale Netzbetreiber dabei, die Wirtschaftlichkeit des eigenen Glasfasernetzes deutlich zu steigern. Analysiert werden die Bereiche „Marketing & Vertrieb“, „Partner & Wirtschaftlichkeit“ sowie „Prozesse & IT“. Neben der Zusammenfassung von Potenzialen und individuellen Zielkennzahlen erhalten die Unternehmen mit dem Festpreispaket nach Abschluss der Analyse einen Benchmark-Vergleich auf Basis standardisierter und einheitlicher Parameter sowie eine detaillierte Auflistung von Optimierungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen.

    Viele Netzbetreiber streben im Rahmen der Erstvermarktung eine Vorvermarktungsquote von zunächst nur mehr als 30 Prozent an. Im Rahmen der Analyse untersuchen die Spezialisten von Vivax Consulting das bisherige Vorgehen, ermitteln zusätzliche Vermarktungspotenziale und skizzieren das Vorgehen, mit dem zusätzliche Kunden gewonnen werden können, um diese Quote deutlich zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auswahl der Vordienstleister: Nach Erfahrung der Spezialisten von Vivax Consulting bezahlen Glasfaseranbieter durchschnittlich 57 Prozent zu viel für ihre Vordienstleistungen.

    Im Rahmen eines Anbietervergleichs werden deswegen die Kosten der Vordienstleister genau unter die Lupe genommen und auf Möglichkeiten zur Kostenreduktion abgeklopft, um die Wirtschaftlichkeit deutlich zu steigern. Daneben gehört zu Umfang des Pakets FiberAnalytics auch eine erste Analyse der wesentlichen Geschäftsprozesse im Kundenmanagement, die auf den Erfahrungen aus mehr als 100 Projekten bei Netzbetreibern beruhen. Hier liegen die Einsparungspotenziale nach den Erfahrungen von Vivax Consulting bei mehr als 40 Prozent. In nur vier Wochen nach dem ersten Kickoff-Workshop erhalten Betreiber von Glasfasernetzen so eine belastbare Einschätzung ihrer Wirtschaftlichkeit, verbunden mit konkreten Handlungsempfehlungen, wie diese kurzfristig deutlich verbessert werden kann.

    www.tkt-vivax.de

  • tktVivax: Gigabitstrategie 2024 ist Förderverhinderungs-Programm

    Mit den neuen Förderrichtlinien für das Jahr 2024 wird sich der Glasfaserausbau in Deutschland weiter verlangsamen, so die Einschätzung der tktVivax Group, die sich als ganzheitlicher Umsetzungsbegleiter im Breitbandausbau positioniert.

     

    „Die Komplexität der Förderlandschaft hat weiter zugenommen. Der Branchendialog und die Markterkundung sind im vorgegebenen Zeitrahmen kaum noch umsetzbar. Und die Anhebung der Aufgreifschwellen oder neue Piloten wie das Lückenschlussprogramm sind nicht mehr als Feigenblätter, die kaum Wirkung entfalten werden“, urteilt Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group. „Zusammengefasst kann man das nur als Förderverhinderungsprogramm bezeichnen. Schlimmer noch: Millionen an Fördergeldern, die im letzten Jahr zum Beispiel für die Beratung bei der Markterkundung ausgegeben wurden, sind zum Fenster hinausgeworfen, da diese nun erneut durchgeführt werden muss“.

    Lückenschluss-Programm

    Ganze 500.000 Euro können hier maximal bewilligt werden, was nach den Erfahrungen von tktVivax in den wenigsten Fällen ausreicht. Denn die zu schließenden Lücken liegen in der Regel am Stadtrand oder weiter außerhalb, der Erschließungsaufwand ist entsprechend höher. Da insgesamt nur 23 Millionen Euro im ersten Aufruf zur Verfügung stehen, werden in diesem Jahr nur wenige Anträge bewilligt werden können, die zudem nach dem Windhundprinzip vergeben werden. In Summe werden max. 100 Anträge für das ganze Bundesgebiet bewilligt. „Zudem wird die einmal vom Projektträger festgelegte Summe nicht mehr angepasst und die Kofinanzierung der Länder steht auch noch nicht fest.Das Risiko, wenn die Maßnahme doch teurer wird, liegt bei der Gemeinde“, so Fieml, der auch kritisiert, dass die Anträge im Prinzip schon gestern hätten gestellt werden müssen, um bei der Vergabe der Fördermittel zum Zug zu kommen. Neben dem Branchendialog ist auch ein Markterkundungsverfahren (MEV) ist nach wie vor verpflichtend, mit allem Aufwand, der damit verbunden ist, und das für nur eine Handvoll von Adressen im jeweiligen Gemeindegebiet.

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    Standardprogramm

    Vor dem Markterkundungsverfahren ist nun auch hier ein Branchendialog durchzuführen. Hier sind bilaterale Einzelgespräche mit allen teilnehmenden TKU verpflichtend, der Zeitaufwand beträgt mindestens vier Wochen. Für das anschließende MEV sind weitere zwölf Wochen einzuplanen. Damit erhöht sich der Zeitaufwand, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können, auf vier Monate. Dabei sind Ausschreibungen für die Beauftragung eines Beratungsunternehmens noch nicht berücksichtigt. Kommunen oder Gebietskörperschaften, die in weiser Voraussicht vielleicht schon im Mai mit dem Branchendialog begonnen haben, könnten also im besten Fall rechtzeitig zum 30. September 2024 einen förderfähigen Antrag stellen. Alle anderen, die erst im Juli oder August starten, haben kaum eine Chance, die Fristen einzuhalten. Kommunen, die in 2023 ihre Anträge zurückgezogen haben und formlos für 2024 neu angemeldet haben, entfällt der Branchendialog. Somit haben zumindest diese Gemeinden die Chance der Fristwahrung. Allerdings waren dies Kommunen, die durch den Punkteraster gefallen sind. Ob das dieses Jahr für diese Gemeinden besser aussieht, bleibt abzuwarten.

    Angreifschwellen

    Die für die Förderfähigkeit maßgeblichen Aufgreifschwellen liegen künftig zwar bei 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload. Für die Punktebewertung und damit die Förderfähigkeit spielen diese Datenraten jedoch in der Regel keine Rolle, da hierfür weiterhin 30 Mbit/s maßgeblich sind. Grundsätzlich bleiben alle Gebiete förderfähig, in denen die Endnutzer ausschließlich über kupferbasierte Netze angeschlossen sind. Gebiete mit rückkanalfähigen TV-Kabeln sind weiterhin nicht förderfähig, ebenso wie Gebiete, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die mindestens 100 Mbit/s im Download bereitstellen oder voraussichtlich bereitstellen werden.

    Punktekompass

    Bewertet wird hier ein hoher Anteil unterversorgter Anschlüsse unter 30 Mbit/s, die „Nutzung von Synergien“ (verbleibende Versorgungslücken), die „digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Bevölkerungsdichte) sowie die „interkommunale Zusammenarbeit“. Daraus ergibt sich eine klare Bevorzugung von Zweckverbänden oder Landkreisen, die im Rahmen der Aufgabenübertragung ihrer Gemeinden am Förderverfahren teilnehmen. Diese können gezielt steuern, welche Gebiete in den Förderantrag aufgenommen werden und welche nicht. Einzelne Kommunen können dies nicht, sie müssen immer für das gesamte Gemeindegebiet Anträge stellen. Die Prognose des Punktekompasses orientiert sich an einem Referenzwert, der sogenannten Grenzpunktzahl. Diese Grenzpunktzahl entspricht 60 Prozent der Mindestpunktzahl, die ein Antrag im Jahr 2023 erreicht hätte. In welchem Umfang die Grenzpunktzahl zum tragen kommt, ist nicht verbindlich. Aufgrund des engen Zeitrahmens kann es sein, dass in diesem Jahr nur wenige Anträge gestellt werden und der Schwellenwert dadurch sinkt.

    Ausbauziele unerreichbar

    „Wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, wird das Fördervolumen in diesem Jahr sicher deutlich sinken, was vielleicht auch im Sinne der Sparzwänge der Bundesregierung ist. Die Ausbauziele für Glasfasernetze können so aber keinesfalls mehr erreicht werden“, fasst Dirk Fieml zusammen. Zumal auch der eigenwirtschaftliche Ausbau einen deutlichen Dämpfer erhalten hat. „Fast alle neuen Investoren, auf die so große Hoffnungen gesetzt wurden, haben ihre Aktivitäten deutlich zurückgefahren oder teilweise sogar ganz eingestellt. Es steht daher zu befürchten, dass wir im kommenden Jahr feststellen müssen, dass die Gigabit-Strategie des Bundesverkehrsministers grandios gescheitert ist“.

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  • Vivax FiberValue bringt Kostentransparenz für Open Access Netze

    Mit Vivax FiberValue bietet Vivax Consulting, die Beratungstochter der tktVivax Group, Betreibern von Glasfasernetzen jetzt die Möglichkeit, für Kostentransparenz zu sorgen und auf dieser Basis auskömmliche Netzentgelte für Diensteanbieter zu kalkulieren.

     

    Gleichzeitig können sie sich auf mögliche zukünftige regulatorische Anforderungen hinsichtlich Nichtdiskriminierung, Compliance und Monitoring vorbereiten. Nach einer Ist-Aufnahme aller Daten und Parameter durch die Berater von Vivax Consulting fließen alle für die Kostenermittlung relevanten Informationen in ein eigenes Kalkulationstool ein, das eine laufende Aktualisierung und Anpassung „auf Knopfdruck" ermöglicht. Gleichzeitig bewerten die Berater alle rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Umfeld von Open Access und sorgen so für mehr Rechtssicherheit. „Ohne Kostentransparenz ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Open-Access-Netzen kaum möglich. Denn dafür ist nicht nur eine hohe Auslastung des Netzes notwendig, sondern vor allem auch eine Kostenverteilung, die allen beteiligten Diensteanbietern genügend Spielraum lässt, ihre jeweiligen Produkte zu attraktiven Preisen anzubieten“, fasst Frank von Allwörden, COO bei der Vivax Consulting GmbH, zusammen.

    tktvivax netzentgeltberechnung

    Für die Ermittlung der Netzentgelte werden die relevanten Finanzdaten wie Kapitalkosten, Investitionen und Betriebsaufwendungen einbezogen. Dabei können Kostenstellen berücksichtigt und die Kosten verursachungsgerecht zugeordnet werden. Hinzu kommen marktdynamische Einflussfaktoren, die sich in der Netzauslastung, der Endkunden- und Produktstruktur sowie weiteren Potenzialen widerspiegeln.

    Mit Vivax FiberValue unterstützt Vivax Consulting Netzbetreiber nicht nur bei der Kalkulation von Netzentgelten für externe Diensteanbieter. Es besteht auch die Möglichkeit, eigene Endkundenprodukte und Open-Access-Produkte preislich abzubilden und zu vergleichen, um eine optimale Preisgestaltung zu erreichen. Über „Was-wäre-wenn-Analysen“ kann laufend überprüft werden, ob Produktpreise und Tarifstaffeln angepasst werden müssen oder nicht. Auch Abweichungen vom Businessplan können frühzeitig erkannt werden. Mit Hilfe von Szenarioanalysen können verschiedene Optionen für das zukünftige Geschäft durchgerechnet werden. Dabei hilft eine jährlich rückwirkende Betrachtung der tatsächlich abgerufenen Bandbreiten.

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    (Fotos: tktVivax)