Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verfolgt das Ziel, ein Gesamtkonzept 410 - 470 MHz zu erstellen, um auch zukünftig eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen in diesem Bereich durch die verschiedenen Funkanwendungen zu gewährleisten.
Dafür hat die BNetzA „Erste Überlegungen für ein Gesamtkonzept 410-470 MHz“ veröffentlicht (siehe Link unten). Der relevante Frequenzbereich ist überwiegend der Primärnutzung „Mobilfunkdienst“ und „Mobiler Landfunkdienst“ zugewiesen. Dem sind die Funkanwendungen drahtloser Netzzugang, öffentlicher Funkruf, nichtöffentlicher mobiler Landfunk, allgemeine und spezielle Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie Funkanwendungen der Eisenbahnen zugeordnet.
Nutzerinteressen sind bei Erweiterung zu berücksichtigen
Die BNetzA hat gegenüber dem Anbieter des drahtlosen Netzzugangs bei der Zuteilung der Frequenznutzungsrechte angekündigt, die Möglichkeit der Erweiterung von 2x4,74 MHz auf 2x5MHz-Blöcke zu prüfen.In den angrenzenden und von einer etwaigen Erweiterung betroffenen Frequenzbereichen bestehen weitere Widmungen für Anwendungen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (insbesondere Betriebsfunk) sowie des öffentlichen Funkrufs. Somit werden diese Frequenzbereiche u.a. von Mitgliedsunternehmen des PMeV entsprechend der erteilten Frequenzzuteilungen genutzt. Die Interessen der Nutzer dieser Funkanwendungen sind bei der Prüfung einer möglichen Erweiterung zu berücksichtigen. Diese Nutzung erfolgt grundsätzlich für einsatz- und geschäftskritische Kommunikation - in nicht geringem Anteil für kritischen Infrastrukturen. Im Interesse der Frequenzökonomie, vereinfachter Zuteilungs- und Nutzungsbedingungen sowie für die Aufrechterhaltung aller einsatz- und geschäftskritischen Kommunikationsformen beabsichtigt der PMeV die vorliegenden Überlegungen im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen zu bewerten und Stellung zu beziehen. Dazu wurden die Mitgliedsunternehmen des PMeV um Impulse zur Kommentierung gebeten. Im Verlauf der weiteren Bearbeitung der ersten Erwägungen der BNetzA fanden mehrere Gespräche von Vorstand, Geschäftsführung und Themenkoordinator mit den betroffenen Mitgliedsunternehmen statt.
Die Stellungnahme des PMeV gegenüber BNetzA enthält folgende Grundsätze:
Der PMeV begrüßt und unterstützt die Absicht der BNetzA, Frequenzoptimierungen im Bereich 410 bis 470 MHz vorzunehmen, um entsprechend der marktlichen und technologischen Entwicklung der Bedarfe zusätzliche Ressourcen für professionelle Funkanwendungen bereitzustellen und gleichfalls bestehende Ressourcen frequenzeffizient zu nutzen, um regulierungsinduzierte Frequenzknappheit zu vermeiden.
In Krisensituationen sind verfügbare Funkanwendungen wichtiger denn je
Aufgrund der aktuellen hybriden Sicherheits- und Bedrohungslage sind sichere und insbesondere in Krisensituationen verfügbare Funkanwendungen dringender denn je erforderlich. Etablierte Funkanwendungen sind bei Bedarf auch weiterhin zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen neue geeignete Funkanwendungen unter Berücksichtigung des bestehenden Bedarfs ermöglicht werden.
Der PMeV empfiehlt, die vorgesehene Entscheidung über die Erweiterung des bereits zugeteilten Frequenzbereiches für den bundesweiten drahtlosen Netzzugang und die Änderungen der Widmungen für den öffentlichen Funkruf, für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk, für Funkanwendungen der Eisenbahnen und für die Funkanwendungen der BOS auf Grundlage der bestehenden Nutzungen und erwarteten erweiterten Nachfrage gemäß sicherheitskritischen Erfordernissen - auch zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes und der Versorgungssicherheit - ganzheitlich zu treffen.
Link zum Gesamtkonzept der BNetzA.
www.pmev.de
(Foto: Pete Linforth, Pixabay)